CO2-neutrale Landesverwaltung
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Gebäudeneubau
Energetische Standards für Neubauten
Für Maßnahmen im Neubau gelten einheitliche Energieeffizienz-Standards
Der Energieeffizienz, der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz werden unter Beachtung der Investitions- und Lebenszykluskosten eine besondere Bedeutung beigemessen
Energetische Anforderungen
Landesneubauten sind so zu errichten, dass sie die Anforderungen an die Gebäudehülle des Gebäudeenergiegesetzes vom 08.08.2020 (GEG 2020) im Mittel um 50 Prozent unterschreiten.
Für Neubaumaßnahmen gilt, die Planung und Durchführung nach Maßgabe des Gebäudeenergieeffizienzstandards EffizienzgebäudeBund 40 (EGB 40) einzuhalten. Effizienzgebäude 40 bedeutet, dass der berechnete Jahresprimärenergiebedarf maximal 40 Prozent des Wertes betragen darf, der nach dem GEG 2020 für das Gebäude zulässig ist.