CO2-neutrale Landesverwaltung

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Gebäudeneubau

Energetische Standards für Neubauten

Für Maßnahmen im Neubau gelten einheitliche Energieeffizienz-Standards

Der Energieeffizienz, der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz werden unter Beachtung der Investitions- und Lebenszykluskosten eine besondere Bedeutung beigemessen

Energetische Anforderungen

Landesneubauten sind so zu errichten, dass sie die Anforderungen an die Gebäudehülle des Gebäudeenergiegesetzes vom 08.08.2020 (GEG 2020) im Mittel um 50 Prozent unterschreiten.

Für Neubaumaßnahmen gilt, die Planung und Durchführung nach Maßgabe des Gebäudeenergieeffizienzstandards EffizienzgebäudeBund 40 (EGB 40) einzuhalten. Effizienzgebäude 40 bedeutet, dass der berechnete Jahresprimärenergiebedarf maximal 40 Prozent des Wertes betragen darf, der nach dem GEG 2020 für das Gebäude zulässig ist.

Neubauprojekte

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) nimmt im Auftrag des Landes Hessen die operativen Aufgaben im Bereich des Staatlichen Hochbaus wahr.

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