CO2-neutrale Landesverwaltung

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Bestandssanierung

Energetische Standards für Bestandsgebäude

Für Sanierungsmaßnahmen im Bestand gelten Standards, die hohe Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Primärenergiebedarf stellen.

Dabei geht es darum, Wärmeverluste über die Gebäudehülle zu reduzieren und den Energiebedarf im Gebäude möglichst gering zu halten.

Energetische Anforderungen

Bestandsgebäude sind so zu errichten, dass sie die Anforderungen an die Gebäudehülle des GEG 2020 im Mittel um 50 Prozent unterschreiten.

Für Baumaßnahmen im Bestand gilt, einen energetischen Standard vorzuschreiben, der mindestens einem EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55) entspricht. Der Jahres-Primärenergiebedarf darf höchstens 55 Prozent des Wertes betragen, der für Neubauten nach dem GEG 2020 zulässig ist.

CO₂-Minderungs- und Energieeffizienzprogramm (COME)

Zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden wurde das „CO2-Minderungs- und Energieeffizienzprogramm“ (COME-Programm) aufgelegt.

Mit diesem Programm sind zwischen 2012 und 2019 insgesamt 93 Liegenschaften energetisch saniert, Contracting-Maßnahmen durchgeführt und ein Energiemonitoring bei verbrauchsintensiven Liegenschaften aufgebaut worden. Teil des COME-Programms war außerdem die Erneuerung veralteter, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel und die Umstellung von Feuerungsanlagen auf regenerative Energieträger wie z.B. Holzpellets oder Holzhackschnitzel - soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich erschien. In einigen Liegenschaften wurden Blockheizkraftwerke für die Wärmeerzeugung installiert. Für die Sanierungsmaßnahmen sind insgesamt 160 Mio. Euro investiert worden.

Das zu Programmbeginn formulierte Ziel, 200.000 Tonnen CO2 innerhalb von 30 Jahren einzusparen, ist mit 250.000 Tonnen CO2-Einsparung deutlich übertroffen worden. Dieser Erfolg hat weiteren Programmen den Weg bereitet.

Sanierung im Bestand

Mit dem COME-Programm wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verminderung von Treibhausgasemissionen in den Gebäuden des Landes geleistet

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COME-Hochschulen

Die hessischen Universitäten und Hochschulen sind annähernd für die Hälfte der CO2-Emissionen in der hessischen Landesverwaltung verantwortlich. Bei vielen besteht ein enormer Sanierungsbedarf und großes Potenzial für Energieeinsparungen. In einem zweiten Programm stehen deshalb 236 Mio. Euro für energetische Maßnahmen an Hochschulgebäuden bereit. Damit sollen 46 Sanierungsprojekte mit sehr unterschiedlichen Anforderungen umgesetzt werden. Neben der Ertüchtigung der Gebäudehülle stehen beispielsweise die Optimierung der Gebäudetechnik, Temperaturabsenkungsmaßnahmen bei Fernwärme-Anlagen, die Sanierung von Nahwärmenetzen, die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen gesamter Campusareale oder die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf der Agenda. Ziel dieser Maßnahmen ist die Einsparung von 180.000 Tonnen CO2 in 30 Jahren.

COME-Solar

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Nutzung von Solarenergie zur Wärme- sowie für die Eigenstromerzeugung deutlich zu erhöhen. Somit wurde das Programm "COME-Solar" aufgelegt.
Da der Wärmebedarf in den Landesliegenschaften in der Regel nur saisonal, der Strombedarf hingegen ganzjährig besteht, liegt der Fokus auf der Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Bis 2024 werden insgesamt rund 16,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Damit können rund 6,1 MWp PV-Leistung erschlossen werden, die zu etwa 5,6 GWh regenerativ erzeugtem Strom führen.

 

COME-Mobilität

Bis 2030 soll der komplette Fuhrpark der Landesverwaltung auf klima- und umweltfreundliche Fahrzeuge umgestellt werden. Mit dem Programm "COME-Mobilität" erhalten alle Dienststellen eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Bis 2025 werden jährlich bis zu 300 Ladepunkte für E-Fahrzeuge installiert. Parallel dazu wird der Fuhrpark des Landes schrittweise auf Elektroantrieb umgestellt. Für das Programm sind bis 2025 jährlich 3,7 Mio. Euro vorgesehen.

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