CO2-neutrale Landesverwaltung
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
CO₂-Bilanz
CO2-Fußabdruck der hessischen Landesverwaltung
Um die Entwicklung der CO2-Emissionen im Vergleich zu den Vorjahren nachzuvollziehen, stellen wir jedes Jahr eine CO2-Bilanz auf und lassen sie von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle bestätigen. Wir bekommen damit Hinweise darauf, wo die Stellschrauben für die Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen liegen.
Ergebnisse
Die jüngste Bilanz weist die Emissionen für das Jahr 2021 aus. Sie bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, unser Ziel einer CO2-neutral arbeitenden Landesverwaltung 2030 zu erreichen.
Die CO₂-Bilanz 2021
Die zertifizierte CO2-Bilanz für 2021 bestätigt einen Wert von 190.361 Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e). Mit Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 5 Prozent und der vollständigen Kompensation der mobilitätsbedingten Emissionen in Höhe von 32.392 Tonnen ergibt sich ein Fußabdruck von 167.487 Tonnen CO2e.
Datenermittlung
Die zertifizierte Eröffnungsbilanz für das Jahr 2008 war Grundlage für die folgenden CO2-Bilanzen. Hierzu wurden Systemgrenzen definiert und die Daten der Verbräuche zusammengetragen. Die Erfassung und Berechnung der relevanten Daten erfolgt in Anlehnung an das „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG-Protokoll). Das GHG-Protokoll ist ein international verbreiteter Standard für die Erhebung und Berechnung von Treibhausgasemissionen.
Werktorprinzip
Als Systemgrenze für die Datenermittlung wurde das Werktorprinzip gewählt. Das bedeutet, dass nur diejenigen Emissionen erfasst und dokumentiert werden, die innerhalb der hessischen Landesverwaltung entstehen. Emissionen, die außerhalb des „Werktors“ entstehen, werden nicht erfasst. Zu den Daten, die in der Bilanz nicht erfasst werden, zählen beispielsweise Emissionen, die durch den Weg der Beschäftigten von und zur Dienststelle entstehen, das Abfall- und Abwasseraufkommen, der Papierverbrauch sowie Taxifahrten.
Die Erstellung des CO2-Fußabdrucks erstreckt sich insgesamt auf rund 2.000 Gebäude, darunter landeseigene Liegenschaften, Hochschulgebäude und Anmietungen. In die Berechnung werden alle Verwaltungsebenen (Ministerien, Behörden und Ämter) einbezogen. Die hessischen Schulen hingegen sind nicht in den Bilanzen erfasst, denn sie befinden sich in kommunaler Trägerschaft.