CO2-neutrale Landesverwaltung
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Energieeffizienzplan
Hohe Einsparpotentiale im Bereich Gebäude und ihrer Nutzung
Die CO2-Bilanz bestätigt: 75 Prozent der CO2-Emissionen werden durch die Energieversorgung der Gebäude verursacht. Weil wir hier entscheidend zur CO2-Reduktion beitragen können, sind Minderungsmaßnahmen im Bereich Gebäude und Betrieb eine unserer Kernaufgaben.
Auch bei der Mobilität sowie bei der Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten verfolgt das Land verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von CO2-Emiossionen.
Maßnahmenschwerpunkte
Neben dem Gebäudebetrieb, in dem Einsparpotenziale von bis zu zehn Prozent erwartet werden, hat die Anwendung von ambitionierten Energieeffizienzstandards bei Neubaumaßnahmen und Bestandssanierungen besondere Bedeutung.
In der Anwendung der energetischen Standards beraten Nachhaltigkeitskoordinatoren im Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) die Planer, die für den Staatlichen Hochbau des Landes tätig sind.
Einheitliche Standards gibt es für die hessische Landesverwaltung bereits seit 2010. Mit der Änderung des Hessischen Energiegesetzes (HEG vom 22.11.2022) gelten neue energetische Standards. Sie sind weiter verschärft und an die Energieeffizienzvorgaben des Bundes angepasst worden.
Gebäudeneubau und Bestandssanierung
Landeseigenen Vorhaben kommt eine Vorbildfunktion zu. Sowohl bei Neu- und Erweiterungsbauten als auch bei der Sanierung bestehender Gebäude soll Klimaneutralität erreicht werden. Dies ist insbesondere durch den effizienten Einsatz von Energieträgern und erneuerbaren Energien, die gebäudenahe Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie die Einhaltung eines hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards zu erreichen. Für alle Baumaßnahmen gilt es, den energetischen Standard nach Maßgabe der Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude vom 25.08.2021 zu richten.
Hinsichtlich der Dämmeigenschaften der Gebäudehülle werden ambitionierte U-Werte vorgegeben. Bei den Anforderungen für die Gebäudehülle wird eine Unterschreitung im Mittel um 50 Prozent der im Gebäudeenergiegesetz vom 08.08.2020 (GEG 2020) vorgeschriebenen Werte angestrebt.
Baumaterialien
Für Bau und Baumaterialien gilt, vorwiegend Produkte aus nachwachsenden und recyclingfähigen Rohstoffen zu verwenden sowie Baustoffe mit geringem Energieverbrauch bei Herstellung, Lagerung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung einzusetzen.
Der Energieeinsatz bei Baumaßnahmen ist zwingend zu minimieren.
Photovoltaik
Sowohl bei landeseigenen Neu- und Erweiterungsbauten als auch bei bestehenden landeseigenen Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 m2, sind Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben, falls keine technischen oder öffentlich-rechtlichen Hinderungsgründe bestehen. Bei entsprechendem Warmwasserbedarf ist außerdem der Einsatz von thermischen Solaranlagen zu prüfen.
Für geeignete landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätzen ist über der Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Dabei wird eine installierte elektrische Leistung der PV-Anlage von mindestens 1,5 Kilowatt je Stellplatz angestrebt.
Nutzung erneuerbarer Energien
Um die primärenergetischen Vorgaben zu erfüllen, sind insbesondere bei Neuausstattung und Umrüstung der Gebäudetechnik grundsätzlich nur Anlagen zu verwenden, die auf die Verbrennung fossiler Energieträger verzichten. Dies kann insbesondere durch umweltfreundliche Fernwärme, Wärmepumpen oder erneuerbare Brennstoffe (Holzhackschnitzel, Pellets) erreicht werden.
Gebäudenutzung
Fortbildungsangebote und die Einführung des Energiemanagementsystems EcoStep Energie dienen den Gebäudenutzer:innen, ihre Energieverbräuche zu beobachten, Einsparpotenziale zu identifizieren und Effizienzmaßnahmen zu unterstützen.
Energieberichte
Energieberichte für den staatlichen Hochbau und den Gebäudebetrieb des Landes Hessen zeigen die vielfältigen Aktivitäten, die mit dem energieeffizienten Bau und Betrieb der Gebäude der Landesverwaltung verbunden sind.
Die Energieberichte dokumentieren die Verbräuche und Kosten für die Energieversorgung der Landesliegenschaften.
Mobilität und Beschaffung
Das Land hat ein umfassendes Konzept für die klimafreundliche Gestaltung der dienstlichen Mobilität erarbeitet, das die schrittweise Umsetzung eines CO2-neutralen Fuhrparks vorsieht. Bis 2030 sollen alle Dienststellen des Landes bedarfsgerecht mit Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Ab 2022 soll mindestens jeder zweite neu beschaffte Dienstwagen ein E-Fahrzeug sein.
Im Hessischen Energiegesetz ist die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen verbindlich geregelt.