CO2-neutrale Landesverwaltung
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Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen
Die Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen regelt, wie die Anforderungen an den staatlichen Hochbau, die sich aus dem Hessischen Energiegesetz (HEG) und dem Hessischen Klimagesetz (HKlimaG) ergeben, umgesetzt werden können. Sie gilt für alle energetischen Sanierungs- sowie Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen im staatlichen Hochbau des Landes Hessen.
Neben den baulichen und gebäudetechnischen energetischen Anforderungen enthält die Richtlinie wichtige Vorgaben zur Energieverbrauchsmesstechnik, zum Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe, zur Wirtschaftlichkeit im Gebäudelebenszyklus und zum klimaangepassten Bauen. Mit Anwendung der Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen wird das Land im Hinblick auf die landeseigenen und vom Land genutzten Gebäude seiner Vorbildrolle nach HKlimaG gerecht, bis zum Jahr 2030 eine netto-treibhausgasneutral organisierte Landesverwaltung zu erreichen. Es werden damit außerdem die Ziele aus dem HEG unterstützt, den Endenergieverbrauch von Strom und Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und die Klimaneutralität in Hessen bis zum Jahr 2045 zu erreichen.
Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen