CO2-neutrale Landesverwaltung

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Fußabdruck um mehr als 68 Prozent reduziert

Die CO2-Bilanz 2023 schließt mit 149.161 Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e) ab.

Im Vergleich der Ergebnisse mit der Eröffnungsbilanz des Jahres 2008 ist für 2023 eine Verringerung der Emissionen um 68,7 Prozent, von 476.223 Tonnen auf 149.161 Tonnen festzustellen.

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CO2-Bilanz 2023: Anteile Emissionen

© CO₂-neutrale Landesverwaltung

Die Anteile der Emissionen

Den größten Anteil der Emissionen verursacht die Versorgung der Gebäude mit Wärme und Strom mit einem Anteil von rund 72 Prozent. 28 Prozent der Emissionen, die in der hessischen Landesverwaltung verursacht werden, sind den Dienstreisen per PKW, Bahn oder Flugzeug zuzuschreiben.

Fußabdruck der hessischen Landesverwaltung

Die hessische Landesverwaltung stellt den CO2-Ausstoß ihrer Dienstreisen klimaneutral

Nicht immer lassen sich Dienstreisen gänzlich vermeiden. In der hessischen Landesverwaltung sorgen aber der Einsatz von Elektro- oder Hybridfahrzeugen, das LandesTicket Hessen und der Trend, Dienstreisen möglichst durch Telefon- oder Videokonferenzen zu ersetzen dafür, die Emissionen zu verringern.

Im September 2019 hat die Landesregierung durch Kabinettsbeschluss festgelegt, dass Emissionen, die durch Dienstreisen entstehen, ab 2020 mit Emissionsgutschriften (Zertifikaten) ausgeglichen werden sollen. Vorgenommen wurde die Kompensation rückwirkend ab dem Jahr 2018. Langfristig ist jedoch der Umstieg auf klimaschonende Technologien vorgesehen.

Ziele für nachhaltige Entwicklung

© Bundesregierung

Beitrag zur Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)

Durch Kabinettsbeschluss hat die Regierung in Hessen festgelegt, dass die unvermeidbaren mobilitätsbedingten Emissionen ab 2020 mit Emissionsgutschriften ausgeglichen werden. Die Landesverwaltung in Hessen stellt damit als erstes Bundesland den CO2-Ausstoß ihrer Dienstreisen klimaneutral. Mit dem Ankauf von Emissionsgutschriften unterstützt das Land außerdem die Förderung von Projekten zur nachhaltigen Produktion und Nutzung von Energie als Beitrag zur Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Auch die Bundesregierung folgt dem Grundsatz „erst vermeiden, verringern und dann kompensieren“ und gleicht die verbliebenen Emissionen der Dienstreisen durch Kompensation aus.

Mehr Informationen zum Ausgleich der Dienstreise-Emissionen der Bundesregierung