CO2-neutrale Landesverwaltung

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Klimagesetz beflügelt CO₂-neutrale Landesverwaltung

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Klimapolitik des Landes zu stärken und eine landesgesetzliche Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen zu schaffen. Damit wird auch die CO2-neutrale Landesverwaltung gestärkt: Das Ziel, dass die Landesverwaltung bis 2030 CO2 neutral organisiert wird, bekommt Gesetzesrang.

Das Gesetz wird ergänzt vom Klimaplan des Landes, der mit seinen Maßnahmen ebenfalls gesetzlich verankert wird und die konkreten Umsetzungsschritte enthält.

HMUKLV-Pressemitteilung: Landesregierung beschließt Entwurf für Klimagesetz

Klimaplan Hessen

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