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Erstes Klimagesetz für Hessen verabschiedet

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Hessen muss bis spätestens zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Bereits bis 2030 sollen 65 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden. In Hessens Klimagesetz sind diese Ziele festgeschrieben. Der neue Klimaplan Hessen, der ebenfalls Bestandteil des Klimagesetzes ist und konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festschreibt, zeigt den Weg dorthin auf.

Im Klimagesetz ist auch ein Klimacheck verankert. Das bedeutet, dass Beschlüsse der Landesregierung wie Gesetzentwürfe und Verordnungen auf mögliche Auswirkungen auf die Klimaschutzziele hin geprüft werden. Das Klimagesetz schreibt zudem ein Monitoring und einen Automatismus für Sofortmaßnahmen bei Zielabweichung vor. Bei Investitionen und bei der Beschaffung durch das Land Hessen ist ein CO2-Preis zugrunde zu legen.

HMUKLV-Presseinformation: Erstes Klimagesetz für Hessen verabschiedet

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