Die Förderung dienstlich genutzter Pedelecs geht weiter
Bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro für ein Pedelec, bzw. 3.000 Euro für Lastenpedelecs oder Sonderfahrzeuge werden 75 Prozent der Kosten übernommen.
Koordinator*innen für Energiefragen können Anfragen und Anträge ihrer Dienststellen an das Projektbüro CO2-neutrale Landesverwaltung richten.
mehr Infos zum klimafreundlichen Mobilitätsmanagement der hessischen Landesverwaltung