CO2-neutrale Landesverwaltung

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Energiesparpaket

Energiesparpaket für die Landesverwaltung

Die Landesregierung reagiert auf die Unsicherheiten und Preissteigerungen der Energieversorgung, die infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erwartet werden. Sie hat kurzfristig einen Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung in der Landesverwaltung entwickelt.

Vorbild sein und gemeinsam ein Zeichen setzen

Das Energiesparpaket soll rasch in allen hessischen Landesliegenschaften umgesetzt werden und eine deutliche Reduzierung des Wärme- und Stromverbrauchs erreichen. Die hessische Landesverwaltung geht damit mit gutem Beispiel voran und unterstützt eine sichere Energieversorgung.

Positive Zwischenbilanz: Energieverbrauch deutlich gesunken

Für die Heizperiode 2022/2023 kann mit nennenswerten Energieeinsparungen gerechnet werden. Zu diesem Ergebnis führt eine Gegenüberstellung mit dem Vergleichszeitraum 2021. Die hessische Landesverwaltung hat von September bis Dezember 23 Prozent der Wärmeenergie und acht Prozent Strom eingespart.

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Gemeinsamer Runderlass

Am 1. September 2022 ist der Gemeinsame Runderlass „Maßnahmen zur Energieeinsparung in den Liegenschaften der Landesverwaltung“ in Kraft getreten, der für alle Liegenschaften und Gebäude des Landes Hessen verbindlich ist. Mit den darin vorgegebenen Maßnahmen soll in der kommenden Heizperiode eine Energieeinsparung von bis zu 15 Prozent erreicht werden. Für den Stromverbrauch wird eine Einsparung in Höhe von fünf Prozent erwartet.

Gemeinsamer Runderlass „Maßnahmen zur Energieeinsparung in den Liegenschaften der Landesverwaltung“

 

Zusammen mit den Maßnahmen der CO2-neutralen Landesverwaltung wird das Energiesparpaket einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Kurzfristige Maßnahmen:

  • Absenkung der Raumtemperaturen auf 19 Grad
    Mit einer Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad, kann eine Energieeinsparung von 6 Prozent erreicht werden.
  • Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
  • Abstellen von Warmwasser in den in Anlagen, die überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sind
  • Ausschalten der Beleuchtung von Gebäuden, mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtungen
  • Gebäude-Energiespar-Check:

Überprüfen und justieren der Gebäudebeheizung, der Lüftungs- und Klimaanlagen und des Stromverbrauchs, Zugluftabdichtungen der Fenster und Türen, Prüfen einer Beschränkung von Sportstätten und Schwimmbädern

Alle Beschäftigten sind aufgefordert, zur Energieeinsparung beizutragen, insbesondere durch:

  • Funktionsgerechte Heizkörperthermostatbedienung
  • Stoßlüftung
  • Abstellen der Verbrauchsgeräte bei Nichtbenutzung
  • Bürotüren schließen
  • Licht aus beim Verlassen des Arbeitsplatzes
  • Rollläden schließen nach Dienstende

Weiterhin wird empfohlen:

  • Treppe statt Aufzug
  • Videokonferenzen statt Dienstreisen
  • Landesticket nutzen
  • Fahrgemeinschaften bilden

Die Ressorts entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit über reduzierte Betriebszeiten in den Dienststellen

Mittelfristige Maßnahmen:

  • Austausch und Modernisierung von Heizungsanlagen
  • Hydraulischer Abgleich
  • Regelung und Nachrüstung von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Reduzieren des Stromverbrauchs durch Nachrüstung von stromsparende LED-Beleuchtungsanlagen, Bewegungsmeldern, Hocheffizienzpumpen, Reduzierung der Arbeitsplatzdrucker und Beschaffung energiesparenden Geräte
  • Bauliche Maßnahmen, wie Dämmung der obersten Geschossdecken und Fenstertausch

Durch ein begleitendes Monitoring werden die Maßnahmen und ihr Erfolg überprüft und ggf. neu justiert.

 

Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei vom 28.07.2022

Mehr Tipps zum Energiesparen gibt die LEA LandesEnergieAgentur Hessen auf Hessen spart Energie

und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter mission E

"Gib mir fünf“
Die Kampagne zum Energiesparpaket

Eine Kampagne begleitet die erfolgreiche Umsetzung des Maßnahmenkatalogs und ruft alle Beschäftigten auf, sich aktiv am Energiesparen zu beteiligen.

Mehr Informationen zur Energiesparkampagne